FAQ

Sie brauchen Hilfe?

Sie finden die Antwort nicht, die Sie suchen?
Senden Sie uns eine E-Mail: kundenservice@energymarket.solutions

Allgemeine Fragen zu Ihrem Vertragspartner Energy Market Solutions

Wofür steht Energy Market Solutions?

Energy Market Solutions ist eine Tochter der Viessmann Gruppe. Ursprünglich im Joint Venture mit BMW gegründet, gestalten wir mit unseren digitalen Lösungen die Energiesysteme von morgen durch intelligente Verknüpfung und Optimierung – umfassend und fortlaufend für Strom, Wärme und Mobilität. Unsere Überzeugung: Die Energiewende gelingt nur mit sektorenübergreifendem Energiemanagement. Energy Market Solutions bietet hierfür die passenden innovativen Produkte und Dienstleistungen: digitales Energiemanagement, Ladeinfrastruktur, Lösungen zur Erzeugung und Speicherung von Energie sowie intelligente Energielieferprodukte, die gemeinsam mit Partnern entwickelt werden.

Fragen zu Vertragswechsel

In Deutschland können Sie sich Ihren Energieversorger selber aussuchen. Zunächst gilt aber: wenn Sie an einem neuen Lieferort das erste Mal Strom beziehen (z.B. in der neuen Wohnung zum ersten Mal das Licht anschalten), kommt automatisch ein Energieliefervertrag mit Ihrem örtlichen Grundversorger zustande. Sofern Sie das nicht möchten, beauftragen Sie einfach einen anderen Lieferanten, z.B. Energy Market Solutions, und schließen dann mit diesem einen Liefervertrag.

Wir kündigen für Sie bei Ihrem bisherigen Versorger zum nächstmöglichen Termin. Zu welchem Termin Sie frühestens zu Energy Market Solutions wechseln können, erfahren wir im Ummelde-Prozess und teilen es Ihnen in der Vertragsbestätigung mit. Die Kündigung bei Ihrem Versorger wird dann von uns im Rahmen Ihrer vertraglichen Kündigungsfrist durchgeführt.

Ja, Sie haben dann ein gesetzlich zugesichertes Sonderkündigungsrecht. Teilen Sie uns das Datum mit, zu dem die Preisanpassung erfolgen soll. Wir kündigen dann für Sie und beliefern Sie mit Strom.

Nein, das übernehmen wir für Sie. Wir kümmern uns um alle Formalitäten – Ihre Stromversorgung bleibt dabei zu jeder Zeit gewährleistet.

Füllen Sie einfach einen Auftrag online vollständig aus – und das war es schon. Um den Rest kümmern wir uns.

Generell ist ein Stromanbieterwechsel kostenlos.

Indem Sie uns den Auftrag erteilen, Ihre Stromversorgung zu übernehmen, kündigen wir den Stromliefervertrag Ihres derzeitigen Stromversorgers und melden die Netznutzung bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber an. Dafür gibt es eine Frist von zwei Wochen, innerhalb welcher der Wechsel zu erfolgen hat. Länger dauert es nur, sofern Sie eine feste Vertragslaufzeit bei Ihrem derzeitigen Stromversorger haben.

Der Netzbetreiber ist für den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes zuständig, wie zum Beispiel die Instandhaltung der Stromleitungen. Ihren Netzbetreiber können Sie nicht frei wählen. Anderes dagegen der Stromlieferant oder auch Stromversorger. Dieser ist frei wählbar und für die Lieferung des Stroms aus Ihren Steckdosen zuständig – von Ihm erhalten Sie auch Ihre Stromrechnung.

Ihr Grundversorger ist der Stromversorger, der in Ihrem Netzgebiet die meisten Endkunden versorgt. Falls Sie für Ihre Wohnung selbst noch keinen Stromversorger gesucht haben, werden Sie automatisch durch den Grundversorger mit Strom beliefert, denn Ihre Stromversorgung ist gesetzlich durch § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes gesichert.

Wenn Ihr alter Stromanbieter die Lieferung einstellt und die Versorgung durch Energy Market Solutions noch nicht beginnt, werden Sie auch hier durch Ihren Grundversorger durchgehend mit Strom beliefert.

Sollten Sie durch einen technischen Defekt, eine Sperrung oder durch einen Stromausfall keinen Strom mehr beziehen können, ist für die Behebung des Problems Ihr Netzbetreiber zuständig. Er ist zur schnellstmöglichen Beseitigung von Störungen verpflichtet.

Normalerweise sollten Sie den Netzbetreiber auf Ihrer alten Rechnung finden. Falls Sie neu eingezogen sind oder die Rechnung nicht zur Hand haben, wird Ihnen Ihr Netzbetreiber angezeigt, sobald Sie im Wechselportal von Energy Market Solutions die Postleitzahl Ihrer Lieferstelle eingeben. In seltenen Fällen können dabei zwei Netzbetreiber angezeigt werden: Dann nehmen Sie bitte einfach kurz mit uns Kontakt auf unter +49 (0) 30 23 59 56 789.

Falls Sie ab dem ersten Tag in Ihrer neuen Wohnung mit Strom versorgt werden möchten, sollten Sie bereits vor dem Umzug Ihre Versorgung durch Energy Market Solutions beauftragen. Andernfalls entsteht bei der Entnahme von Strom automatisch ein Stromliefervertrag mit Ihrem Grundversorger zu dessen Standardtarif. Der kurzfristige Wechsel zu Energy Market Solutions bleibt aber jederzeit möglich.

In der Regel sind Sie der Vertragspartner mit Energy Market Solutions und erhalten auch von uns Ihre Stromabrechnung. Ihren Vermieter müssen Sie nur dann informieren, wenn er die Stromabrechnung erhält und diese z.B. durch Ihre Betriebskostenabrechnung an Sie weitergegeben wird.

Sie bekommen von Ihrem alten Stromversorger eine Abschlussrechnung, in der Ihre gezahlten Abschläge mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch verrechnet werden. Entsteht Ihnen dadurch ein Guthaben, muss Ihr alter Stromversorger die Summe auszahlen.

Fragen zur Ablesung

Grundsätzlich können Sie Ihren Zähler selber ablesen und den Wert im Kundenportal eingeben. Dennoch findet eine jährliche Ablesung durch den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber statt. Detaillierte Informationen finden Sie in unseren AGB.

Der Zähler befindet sich meist entweder in Ihrer Wohnung oder im Keller. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie Ihre Hausverwaltung oder den Hausmeister.

Die Zählernummer befindet sich direkt auf dem Zählergehäuse als aufgedruckte Zahl. Bei einem Umzug finden Sie die Zählernummer und den Startzählerstand meistens auf dem Übergabeprotokoll.

Fragen zu Verbrauch und Abrechnung

Am einfachsten ist, wenn Sie in Ihrer letzten Stromrechnung nachschauen, wie viel Strom Sie im Abrechnungszeitraum verbraucht haben. Gegebenenfalls sollten Sie die Menge dann noch auf ein ganzes Jahr hochrechnen. Wenn Sie noch keine Rechnung haben, in der Sie nachschauen können oder sich die Personenzahl in Ihrem Haushalt geändert hat, können Sie im Tarifrechner im Wechselportal einstellen, wie viele Personen aktuell in Ihrem Haushalt leben. Das System greift dann auf übliche Durchschnittswerte in einem normalen deutschen Haushalt zurück.

Das hängt vom Ableseturnus Ihres Netzbetreibers ab. Sobald Ihr Zähler zum ersten Mal nach dem Wechsel abgelesen wird, d.h. spätestens nach circa einem Jahr, erhalten Sie die erste Rechnung von Energy Market Solutions. Es kann aber auch schon sein, dass Sie nach ein paar Monaten Ihre erste Rechnung erhalten. Mehr Information hierzu erhalten Sie mit Ihrer Vertragsbestätigung.

Sowohl die Höhe der Teilzahlungsbeträge als auch die Fälligkeitstermine teilen wir Ihnen detailliert in Ihrer Vertragsbestätigung mit.

Um Ihre Verbrauchsabrechnung erstellen zu können, benötigen wir einen Zählerstand zum Stichtag. Wenn Ihr Netz- oder Messstellenbetreiber keinen Zählerstand ablesen konnte und Sie uns Ihren Zählerstand auch nicht in irgendeiner anderen Form mitgeteilt haben, wird der Verbrauch vom Netzbetreiber maschinell errechnet. Basis für diese Schätzung ist der Vorjahresverbrauch oder der typische Verbrauch eines ähnlichen Kunden.

Die Teilzahlungsbeträge werden auf Basis des von Ihnen mitgeteilten Jahresverbrauchs und der sich daraus ergebenden voraussichtlichen jährlichen Stromkosten ermittelt, indem diese Gesamtkosten auf 12 monatliche Beträge „verteilt“ werden.

Ja, in Ausnahmefällen können Sie den Teilzahlungsbetrag im Kundenportal ändern. Das kann sinnvoll sein, wenn sich z.B. die Personenzahl in Ihrem Haushalt verändert hat. Wenn die Änderung der Teilzahlungsbeträge mehr als 20% betragen soll, bitten wir Sie, direkt mit uns Kontakt aufzunehmen.

Grundsätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit, bequem per Lastschrift zu zahlen. Falls Sie die Zahlung per Überweisung bevorzugen, können Sie die Zahlungsart schon vor Zahlung des ersten Teilzahlungsbetrags in Ihrem Kundenportal ändern.

Die Jahresverbrauchsabrechnung wird Ihnen spätestens 6 Wochen nach Ablesung durch den Netzbetreiber von uns zugeschickt.

Teilen Sie uns nach Möglichkeit bis sechs Wochen vor Ihrem Umzug einfach im Kundenportal mit, zu welchem Datum Sie Ihre aktuelle Lieferstelle abmelden wollen. Sie werden dann automatisch auf die Seite geleitet, auf der Sie Ihre neue Lieferstelle anmelden können. Das war’s schon. Selbstverständlich behalten Sie Ihre Kundennummer und können auch Ihr Kundenportal mit den bekannten Zugangsdaten weiter nutzen.

Fragen zu Ihrer Rechnung

Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 aufgrund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch von Strom. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.

Der Grundpreis enthält unter anderem die Kosten für die Abrechnung und den Zahlungsverkehr, sowie die an den Netzbetreiber abgeführten Kosten für den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung der Netznutzung. Also vor allem Kosten, die unabhängig von Ihrem tatsächlich verbrauchten Strom entstehen.

Der Arbeitspreis bezieht sich auf den tatsächlich verbrauchten Strom und wird in Cent pro Kilowattstunde berechnet.

Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG bundesweit umgelegt.

Konzessionsabgaben sind Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Die jeweilige Konzessionsabgabe wird Energy Market Solutions vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt. Ihrer Stromrechnung können Sie entnehmen, in welcher Höhe wir die Konzessionsabgabe für Ihren Stromverbrauch abgeführt haben.

Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird unter anderem die Entlastung von stromintensiven Unternehmen finanziert. Die aus der Strom-Netzentgeltversorgung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit umgelegt.

Kraft-Wärme-Kopplungs­anlagen (KWK-Anlagen) erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bundesweit umgelegt.

Mit der Offshore-Haftungsumlage werden bestimmte Entschädigungszahlungen der Übertragungsnetzbetreiber, die an Betreiber von Windkraftanlagen auf hoher See zu zahlen sind, bundesweit umgelegt.

Mit der Umlage für abschaltbare Lasten werden die Kosten bundesweit verteilt, die den Netzbetreibern bei der Anbindung bestimmter regelbarer Großverbraucher entstehen. Diese Großverbraucher tragen zur Stabilität des Stromnetzes bei, indem sie ihren Verbrauch in kritischen Netzsituationen kurzfristig reduzieren können.

Hierbei handelt es sich um Entgelte des Netzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen.

Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau, Betrieb und Wartung von Zählern sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. vom Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.